Arbeitsrecht und Sozialrecht – zwei Rechtsgebiete mit erheblichen Überschneidungen

Arbeits- und Sozialrecht fallen in vielen Bereichen zusammen.

Eine der wichtigsten Bereiche ist die Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen. Zum einen kommt es hier regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Streitigkeiten bezüglich des Kündigungsgrundes, der Kündigungsfrist, einer zu zahlenden Abfindung und der Erteilung eines Zeugnisses. Sozialrechtlich führt das Ende eines Beschäftigungsverhältnisses regelmäßig zu einer Arbeitslosmeldung bei der Bundesagentur für Arbeit. Diese prüft daraufhin die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses darauf, ob die oder der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis gelöst (Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag) oder durch ein arbeitsvertragswidriges Verhalten (= Kündigungsgrund) Anlass für die Lösung des Beschäftigungsverhältnisses gegeben und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat (Sperrzeit des ALG I bei Arbeitsaufgabe). Das Ende eines Beschäftigungsverhältnisses führt daher häufig sowohl zu arbeitsrechtlichen, als auch sozialrechtlichen Problemen.

Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen. Dabei sind sowohl die Vertragsmodalitäten zwischen Arbeit- bzw. Auftragsgeber und Beschäftigten festzulegen, als auch zu beachten, ob das gewünschte Beschäftigungsmodell sozialversicherungsrechtlich zulässig, z.B. keine Scheinselbstständigkeit ist. Das weiter oben bereits angesprochene Thema Sozialversicherungspflicht ist hier von hoher Bedeutung.

Eine weitere wichtige Überschneidung liegt im Bereich von Arbeitsunfällen. Dabei ist arbeitsrechtlich zu klären, inwiefern und zu welchen Teilen Arbeitgeber und Arbeitnehmer für den Schaden aufzukommen haben. Sozialrechtlich geht es um die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Berufsgenossenschaft, wie Heilbehandlungen, Verletztengeld, Erwerbsminderungsrenten etc.

Dies sind nur drei der wichtigsten Überschneidungen zwischen Arbeitsrecht und Sozialrecht. Es gibt noch weitere Konstellationen. In jedem Fall ist eine rechtsgebietsübergreifende Beratung und Vertretung erforderlich, welche ich Ihnen biete.