Klassische und sonstige Rechtsgebiete

Ich bin schwerpunktmäßig im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts tätig. Dennoch bin ich Volljurist und verfüge ebenfalls über Kenntnisse in den klassischen Rechtsgebieten:

Allgemeines Zivilrecht
Darunter fallen insbesondere das Vertragsrecht (Kauf-, Miet-, Dienst, Werkverträge etc.), das Schadensersatzrecht, sowie die Klärung von Eigentumsverhältnissen.

Verkehrsrecht
Darunter fallen insbesondere die Regulierung von Verkehrsunfällen sowie die Beratung in Verkehrsordnungswidrigkeits- und Strafverfahren.

Wettbewerbsrecht
Darunter fällt insbesondere die Prüfung, ob sich ein Wettbewerber wettbewerbswidrig verhält, also insbesondere, ob er gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt. In diesem Fall könnte eine Unterlassung dieses Verhaltens durchgesetzt werden. Sollte Ihnen solcher Wettbewerbsverstoß vorgeworfen werden, so prüfe ich für Sie, ob ein solcher Verstoß vorliegt und berate Sie bezüglich des weiteren Vorgehens.

Allgemeines Verwaltungsrecht
Das allgemeine Verwaltungsrecht ist ein sehr weites Rechtsgebiet. Es geht dabei immer um das Verhalten einer Behörde gegenüber von Privatpersonen. Häufig geht es um die Versagung einer beantragten Erlaubnis, beispielsweise einer Gaststättenerlaubnis, dem Entzug einer solchen Erlaubnis oder das Verbot von erlaubnisfreier Tätigkeiten, wie z.B. einer Gewerbeuntersagung. Das allgemeine Verwaltungsrecht weist systematisch erhebliche Parallelen zum Sozialrecht auf (Sozialrecht ist eine Sonderform des Verwaltungsrechts), weshalb mir meine Kenntnisse im Sozialrecht den im Studium erworbenen Kenntnissen des allgemeinen Verwaltungsrechts zu Gute kommen.