Sozialrecht

Im Sozialrecht stehe ich Ihnen beratend und vertretend in allen Bereichen des Sozialrechts zur Seite. Dazu gehören insbesondere folgenden Leistungen:

  • Durchsetzung von beantragten, aber (teil-)versagten Sozialleistungsansprüchen
  • Abwehr des Entzugs laufender Sozialleistungen und deren Rückforderung
  • Beratung zum Thema Sozialversicherungspflicht und Abwehr von zu Unrecht geforderten
    Sozialversicherungsbeiträgen

Die Streitigkeiten im Bereich des Sozialrechts lassen sich grob in drei Gruppen zusammenfassen:

Grundsicherung für Arbeitssuchende und Arbeitsförderungsrecht
Diese Gruppe betrifft den Personenkreis der Arbeitssuchenden. Hierzu gehört die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern. Regelmäßig geht es um die Gewährung von Arbeitslosengeld (ALG) I oder II (ALG II = Hartz IV), die Übernahme für Kosten der Unterkunft (kdU), Leistungen für Bildung und Teilhabe, sowie um die Gewährung von Hilfen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt (z.B. Fortbildungen). Des Weiteren geht es um Abwehr des Entzugs dieser Leistungen und deren Rückforderung (Aufhebungs- und Erstattungsbescheid), sowie die Abwehr von Sanktionen, wie z.B. Sperrzeiten.

Kranke und behinderte Menschen
Diese Gruppe betrifft der Personenkreis der Menschen, welche an gesundheitlichen Problemen leiden oder Behinderung haben. Die diesen Menschen zustehende Ansprüche lassen sich auf drei Gruppen einteilen. Die erste Gruppe sind Ansprüche auf Beseitigung oder Linderung der Erkrankung oder Behinderung wie Heilbehandlungen und medizinische Rehabilitationen. Die zweite Gruppe umfasst die Sicherung des Lebensunterhaltes für den Fall, dass die Krankheit oder Behinderung dazu führt, dass keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgegangen werden kann. Als Sozialleistungen zu nennen sind hier das Kranken- oder Verletztengeld, die Erwerbsminderungsrente und die Sozialhilfe. Die dritte Gruppe von Sozialleistungen umfasst solche, die die Teilhabe am Berufs- und Gesellschaftsleben sichern sollen. Dazu gehören beispielsweise die berufliche Rehabilitation oder andere Vergünstigungen, wie das Recht Behindertenparkplätze oder den ÖPNV kostenlos nutzen zu dürfen.

Bei der Geltendmachung dieser Sozialleistungen kommt es zu Streitigkeiten mit den Sozialleistungsträgern um die Frage, ob die medizinischen Voraussetzungen für die geltend gemachte Leistung gegeben sind. Bei der Inanspruchnahme von Heilbehandlungen oder medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen geht es um die sozialmedizinische Frage, ob die beantragte Sozialleistung geeignet und erforderlich ist, eine Verbesserung der Gesundheitszustandes oder der Erwerbsfähigkeit herzustellen. Bei Kranken- und Verletztengeld, Erwerbsminderungsrente und Sozialhilfe geht es um die sozialmedizinische Frage, ob aufgrund der Erkrankung bzw. Behinderung eine Arbeitsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung eingetreten ist.

Um diese Fragen zu klären, werden von den Sozialleistungsträgern und Sozialgerichten regelmäßig Begutachtungen durch medizinische Sachverständige (Ärzte) veranlasst.

Es ist meine Aufgabe dafür Sorge zu tragen, dass Ärzte auf dem richtigen Fachgebiet mit Ihrer Begutachtung beauftragt werden, diesen Ärzten die richtigen Fragen gestellt werden und die Antworten kritisch hinterfragt werden.

Sozialversicherungspflicht
Bei dieser Gruppe gilt es zu klären, ob eine Verpflichtung zur Mitgliedschaft in einer Sozialversicherung (Sozialversicherungspflicht) besteht. Für jede Sozialversicherung (Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung) ist eine eigene gesetzliche Regelung vorhanden. Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Sozialversicherung ist regelmäßig mit teilweise nicht unerheblichen Beiträgen verbunden. Es kann für Sie daher von hohem Interesse sein, ob eine Versicherungspflicht in einer gesetzlichen Sozialversicherung besteht und wie Sie dies beeinflussen können.